Daniel Wienert
Rechtsanwalt Daniel Wienert  Oberhofer Weg 1  12209 Berlin
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Unfall! Was tun?

Rechtsanwaltskanzlei
Haben Sie einen Unfall im Straßenverkehr, so beachten Sie zunächst folgende Verhaltensregeln: 1. Ruhe Ruhe bewahren  2. Absicherung  Sichern Sie die Unfallstelle. Schalten Sie das Warnblinklicht an. Achtung beim Aussteigen. Je nach Unfalllage Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen  3. Verletzte Gibt es Verletzte? Leisten Sie Erste Hilfe 4. Beweissicherung   Sichern Sie Beweise. Fertigen Sie umfangreich Fotos von den Fahrzeugen -bestenfalls in der   Unfallstellung- und der Verkehrssituation an.   5. Unfallstelle räumen Handelt es sich um einen Bagatellschaden, dann räumen Sie die Unfallstelle, um den Verkehr nicht zu   behindern. Sie riskieren sonst einen “Rüffel” von der Polizei oder gar ein Verwarnungsgeld.  6. Polizei Rufen Sie die Polizei vor allem dann, wenn es Verletzte gibt, ein hoher Schaden zu beklagen ist oder die Schuldfrage strittig. Auch, wenn das Fahrzeug des Gegners nicht in Deutschland zugelassen ist. Achten Sie darauf, dass der Unfallzettel der Polizei leserlich ist. Eine gesetzliche Pflicht, die Polizei zu verständigen, besteht nicht. Sie kann sich aber z.B. aus dem Miet- oder Leasingvertrag ergeben. 7. Daten  Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personalien aus. Name, Kennzeichen und Versicherung. Notieren   Sie die Personalien von Zeugen.  8. Angaben ggü. Polizei Halten Sie sich bei strittigen Unfallkonstellationen bedeckt mit Sachverhaltsangaben gegenüber der Polizei.   Beschränken Sie Ihre Angaben dann auf Ihre Personalien. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.  Kontaktieren Sie uns. Telefonisch unter 030 - 77 02 99 50 oder per E-Mail an kanzlei@ra-wienert.de. Nutzen Sie den Unfallbogen hier unter “Formulare”.

Die Versicherung des Gegners regelt alles. Ist das gut?

Nein!!! Eher nicht. Die Versicherung verfolgt damit ein ganz bestimmtes Ziel, nämlich den Anwalt und Ihren Sachverständigen zu umgehen. Sie sollen gar nicht erst auf die Idee kommen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Dabei soll Ihnen schneller Service und unkomplizierte Regulierung präsentiert werden. Das ist aber Ihr Geld. Sie hören dann sogar: “Mit dem Anwalt erhalten Sie auch nicht mehr.”, “Das dauert dann nur länger” usw. Ein Rechtsanwalt ist Ihnen behilflich, die Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche zu verfolgen.

Ich habe keine Schuld. Wieso einen Anwalt nehmen?

Dann erst recht, denn es geht nicht nur darum, ob Sie Schadensersatz erhalten, sondern auch vor allem um die Höhe. Und das macht den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit aus und ist der entscheidende Kostenpunkt der Versicherungswirtschaft. An dieser Stelle wird auf Kosten der Geschädigten gespart.   Zunächst haben Sie bei geklärten Schuldfragen keine eigenen Kosten zu befürchten, da die Versicherung die Rechtsanwaltskosten in Höhe des von ihr regulierten Schadens auch ersetzen muss. Sie haben keine Arbeit, Ihr Rechtsanwalt regelt den Schriftverkehr. Die Versicherung des Unfallgegners wird schnell versuchen, Sie direkt zu erreichen, damit Sie sich “geborgen” fühlen. Tatsächlich steht ein Schadensmanagement dahinter. Die Versicherung möchte vermeiden, dass Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen. Denn Ihr Rechtsbeistand kostet der Versicherung weiteres Geld und er weiß ganz genau, was Ihnen zusteht. Das Schadensersatzrecht ist kompliziert. Viele Schadenspositionen sind strittig oder werden von den Versicherern strittig gestellt. Dagegen kann sich ein Laie nicht wehren, nicht umsonst sind die Gerichte permanent mit der Klärung von Rechtsfragen beschäftigt. Das Thema ist derart komplex, dass sich auch Rechtsanwälte spezialisieren müssen, um die Mandanten sachgerecht zu vertreten. Haben Sie sich diese Fragen mal gestellt oder sind damit konfrontiert worden?: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Die Versicherung will mein Fahrzeug sehen. Muss ich das zulassen? Prüfbericht der Versicherung kürzt die Berechnung meines Gutachters. Was stimmt denn nun? Ich will nicht reparieren lassen und nur die geschätzten Reparaturkosten haben. Geht das? Was ist mit der Wertminderung meines Fahrzeugs? Welche Ansprüche habe ich bei einer Verletzung? Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei einem HWS-Schaden zu? Und bei einer Fraktur? Ich kann durch die Verletzung derzeit nur eingeschränkt im Haushalt helfen. Wird das ersetzt? Wie berechne ich meinen Verdienstausfall? Was ist das Quotenvorrecht? Wieso erhalte ich keine Mehrwertsteuer ersetzt? Darf mich die Versicherung auf die Preise einer günstigeren Werkstatt verweisen? Wie ist abzurechnen, wenn der Wiederbeschaffungswert über den kalkulierten Reparaturkosten liegt, die Versicherung aber den Restwert abzieht und deshalb weniger auszahlen will? Steht mir während der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung zu? Und wie hoch ist die? Darf ich mir auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nehmen? Und wenn ja, welchen Typ?
Wie läuft es dann beim Anwalt? Was macht er? Was braucht er? Besuchen Sie unsere Kanzlei nach einem Verkehrsunfall, dann erfassen wir mit Ihnen zunächst den Sachverhalt. Sie schildern uns den Unfall. Wir betrachten mit Ihnen die Unfallstelle im Internet, um uns optimal ein Bild von dem Unfallverlauf und den örtlichen Gegebenheiten machen zu können. Notfalls nehmen wir die Unfallstelle auch persönlich in Augenschein. Wir erfragen die notwendigen Informationen und benennen Ihnen auf Wunsch auch Kfz-Sachverständige für die Anfertigung eines Gutachtens, damit Ihr Schaden beziffert werden kann. Wir besprechen mit Ihnen die möglichen Abrechnungsmodalitäten, Ihre Ansprüche, die Haftungsfrage und nehmen Ihnen die gesamte Abwicklung des Unfalls ab, soweit es die Durchsetzung von Ansprüchen betrifft. Sofern Sie alleinige Schuld am Unfall haben, wird sich ausschließlich Ihre Haftpflichtversicherung um die Regulierung kümmern. Wird man von einer Teilschuld ausgehen, prüfen wir mit Ihnen, ob die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden Vollkaskoversicherung für Sie günstig ist.

Halter / Eigentümer - Was ist der Unterschied? Wer erhält Schadensersatz?

Die Voraussetzung, um Schadensersatz von einem Dritten verlangen zu können, ist, dass der Anspruchsteller einen Schaden erlitten hat. Entweder ist das Eigentum beschädigt oder der eigene Körper verletzt worden. Beim Sachschaden ist demnach der Eigentümer berechtigt, Ersatz zu fordern. Der Halter hingegen muss nicht immer der Eigentümer sein. Die Zulassungsbescheinigung sagt nur aus, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Eigentümer ist derjenige, der die Sache z.B. gekauft oder geschenkt bekommen hat, dem also das Eigentum mal übertragen wurde. Um den Beweis zu führen, Eigentümer eines Fahrzeugs zu sein, kommt es in Gerichtsverfahren in der Regel auf die Vorlage des Kaufvertrags an. Im Gegensatz zu Alltagsgeschäften liegen bei Autokäufen regelmäßig schriftliche Verträge vor, die den Erwerber und somit Eigentümer ausweisen.
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