Rechtsanwaltskanzlei
Daniel Wienert
Rechtsanwalt Daniel Wienert Oberhofer Weg 1 12209 Berlin
Rechtsanwalt
Daniel Wienert
Zur Person:
Geboren 1972 in Berlin-Zehlendorf
Abitur Goethe Oberschule in Berlin-Lichterfelde
Studium der Rechtswissenschaft an der FU Berlin
und Philipps Universität in Marburg
1997 Abschluss 1. Staatsexamen FU Berlin
1998-2000 Refendariat am Kammergericht Berlin
Stationen:
Landgericht Berlin ZK 24 (Verkehrsunfallsachen)
Staatsanwaltschaft Berlin
Rechtsabteilung Landesamt f. Gesundheit u. Soziales
Rechtsanwalt Thilo Döring
2000 Abschluss 2. Staatsexamen
2001 Gründung der Kanzlei Wienert & Doogs mit Rechtsanwalt Oliver Doogs in Berlin - Lankwitz
2011 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Wienert
2012 Umzug der Kanzlei in den Oberhofer Weg 1 in Lichterfelde-Ost
2015 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht
Mitglied: Deutscher Anwaltsverein, Berliner Anwaltsverein, Rechtsanwaltskammer Berlin
Teilnehmer Arbeitskreis Verkehrsrecht
Schon während des Studiums legte Rechtsanwalt Wienert seinen Schwerpunkt auf das
Straßenverkehrsrecht und beschäftigt sich somit mittlerweile fast 30 Jahre intensiv mit diesem
Rechtsgebiet. An der FU Berlin besuchte er unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Klaus Geppert
ein halbjähriges Seminar im Verkehrsstrafrecht, in dem er einen Vortrag zum Thema “Fahrverbot” hielt.
Das Seminar schloss er mit der Note “vollbefriedigend” ab. Während des Referendariats kam
Herr Rechtsanwalt Wienert in den Genuss, die zivilrechtliche Pflichtstation bei der Zivilkammer 24
des LG Berlin absolvieren zu können, die eine Sonderzuständigkeit für Verkehrsunfallsachen hatte.
Dadurch konnte Herr Wienert unter dem Vorsitz von Herrn VRiLG Kramer und den Beisitzern
Ri’inLG Humbert und RiLG Pawlizki umfangreich Kenntnisse im Verkehrsunfallrecht und
“im Denken und Handeln” der Gerichte erwerben.
Die mit der Befähigung zum Richteramt Ende 2000 abgeschlossene Ausbildung berechtigte Herrn
Rechtsanwalt Wienert zur Zulassung als Rechtsanwalt. Seither konzentriert er seine anwaltliche Tätigkeit
speziell auf das Verkehrsrecht und auf das Mietrecht.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht, der zwischen 2014 und
2015 insgesamt 15 Unterrichtseinheiten von jeweils 9,5 Stunden umfasste und mit drei
Leistungsklausuren à 5 Stunden abschloss, die mit den Noten “gut”, “gut” und “sehr gut” bewertet wurden,
strebt Herr RA Wienert nun an, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht führen zu dürfen. Hierfür ist ein
Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Berlin einzureichen, die die Berechtigung zum Führen dieses
Titels erteilt. Neben dem erreichten Leistungsnachweis (Theorie) muss der Rechtsanwaltskammer eine
Fallliste aus der eigenen anwaltlichen Tätigkeit vorgelegt werden, die auch die praktische Erfahrung
belegt. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).