Daniel Wienert
Rechtsanwalt Daniel Wienert  Oberhofer Weg 1  12209 Berlin
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Bußgeldbescheid! Was tun?

Rechtsanwaltskanzlei
Zu schnell gefahren? Bei Rot über die Ampel? Zu geringer Abstand? Handy am Steuer? Fahrverbot?
Wenn plötzlich der Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen ins Haus flattert, kann es ungemütlich werden. Sind Sie als Halter angeschrieben worden, scheiden aber als Fahrer/in aus, dann ist zu überlegen, wie zu reagieren ist. Dabei stellt sich bereits die erste rechtliche Frage, ob Sie als Halter Angaben machen müssen und ob ein Schweigen Nachteile haben könnte. Stichwort: Fahrtenbuchauflage. Diese Gefahr droht dem Halter in der Tat, er kann sich insoweit auch nicht auf sein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn es sich bei der Person auf dem Tatfoto um das eigene Kind handelt. Zwar besteht das Recht, keine Aussage zu machen, doch gilt dies nur im Hinblick auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im Verhältnis zum Fahrer. Kann aber der Verantwortliche nicht ermittelt werden und der Halter schweigt, kann ihm eine Fahrtenbuchauflage drohen. Die Zustellung eines Bußgeldbescheids setzt im Gegensatz zum Anhörungsbogen bereits eine feste Rechtsfolge fest. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Kontaktieren Sie uns daher in solchen Fällen umgehend. Wir prüfen realistisch die Erfolgsaussichten und legen für Sie notfalls dann rechtzeitig Einspruch ein. Sollten Sie die Frist bereits haben verstreichen lassen, ist der Bescheid in der Regel rechtskräftig und nicht mehr angreifbar. Ausnahme besteht nur, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Wir prüfen in solchen Fällen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen, um über einen Wiedereinsetzungsantrag “die Uhr wieder zurückzudrehen”. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten finden sich die Höhe der Geldbuße, die Verhängung eines Fahrverbots und die Anzahl der Punkte im FAER in Flensburg in der Bußgeldkatalogverordnung (BkatVO). Da kann der eine oder andere Bußgeldbescheid schon zu existentiellen Problemen führen, wenn nämlich der weitere Punkt die Fahrerlaubnis gefährdet, denn beim Erreichen von 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Schon ab 4 Punkten erhält der Betroffene von der Führerscheinbehörde eine gebührenpflichtige Ermahnung, ab 6 Punkten wird ein Pflichtseminar angeordnet, was bei Nichtbefolgung sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Aber auch das Fahrverbot, das die BKatVO z.B. bei einem Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde Rot) oder eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts von mehr als 31 Km/h vorsieht, kann den Berufskraftfahrer, Unternehmer etc. schwer treffen und sogar seine wirtschaftliche Existenz gefährden. Auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, werden wir für Sie die Rechtslage prüfen und durch Einsicht in die Bußgeldakte feststellen, welche Verteidigungsmöglichkeiten vorhanden sind. Vor allem bei vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstößen ist genau ein Blick auf die Messung zu werfen. Welches Messgerät wurde verwendet, war das Gerät geeicht und waren die Messbeamten geschult? Ist das Gerät als standardisiertes Messgerät anerkannt, wurden die Vorgaben der Bedienungsanleitung fehlerfrei eingehalten? Was ist auf dem Tatfoto zu erkennen? Sie können uns Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit einer unterzeichneten Vollmacht per E-Mail zusenden, sofern Sie eine Vertretung durch uns wünschen. Hierzu empfehlen wir das Vollmachtformular unter “Formulare”. Bitte beachten Sie aber, dass ein Mandat mit der Übersendung allein noch nicht zustande kommen kann, sondern erst durch unsere Bestätigung. Bestenfalls setzen Sie sich kurz telefonisch mit uns in Verbindung, um das Vorgehen und auch die Kostenfrage abzustimmen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, benötigen wir die Vertragsdaten, damit Ihnen durch unsere Tätigkeit keine Kosten (Ausnahme Ihre Selbstbeteiligung) entstehen.
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